Bieten Sie Ihre betriebliche Altersversorgung über den Durchführungsweg der Direktzusage an?
Dann benötigen Sie im Allgemeinen auch ein versicherungsmathematisches Gutachten, auch Pensionsgutachten oder Gutachten für Pensionsrückstellungen genannt.
Hierbei gibt es einerseits das Steuerbilanzgutachten, welches auch für die Meldung an den PSV benötigt wird, andererseits das Bilanzgutachten. Wir erstellen diese gerne für Sie, sprechen Sie uns einfach an!
Treue lohnt sich!
Langjährige Kunden dürfen sich über Treuerabatte freuen. Auf das dritte Gutachten geben wir 10%, und auf das fünfte Gutachten 20% Rabatt.